• UNABHÄNGIG • UNPARTEIISCH • LÖSUNGSORIENTIERT

VDS Norbert Pauli - Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

Leistungen

Von der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk.

  • Gerichtsgutachten und gerichtliche Beweissicherungsverfahren
  • Privatgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Beratung für Kommunen, Behörden und private Auftraggeber
  • Überprüfung der Elektroplanung
  • Baubegleitende Überwachung und Qualitätssicherung
  • Unterstützung bei der Abnahme
  • Monteurschulungen
  • Gefährdungsbeurteilung von elektrischen Anlagen
  • Thermografie zur Schadensverhütung in elektrischen Anlagen
  • Erst- und Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen und Geräten

Als VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen nach VdS-Feuerschutzklausel 3602 prüfe und berate ich Unternehmen und Betriebe, bei allen Punkten zur Schadensverhütung in elektrischen Anlagen.

Qualifikation

Seit 1992 bin ich im Bereich der Elektrotechnik tätig. Der Einstieg erfolgte über eine konventionelle Ausbildung im Elektrohandwerk.

Im Jahr 2001 legte ich die Meisterprüfung ab und wurde für die besonderen Leistungen in diesem Rahmen von der bayerischen Staatsregierung mit dem Meisterpreis geehrt.

Von 2002 bis 2005 war ich in einem renomierten Ingenierbüro tätig und mit der Planung- und Bauleitung von Projekten aller Größenordnungen betraut.

Seit 2005 bin ich als selbstständiger Elektrotechnikermeister mit einem jungen, dynamischen Team in der Region Passau tätig.

2017 erhielt ich von der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau die Bestellungsurkunde zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Elektrotechnikerhandwerk.

Im Juni 2018 wurde ich vom VdS anerkannt als Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen nach Sachgebietsklausel 3602.

Details

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.

Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrieund Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das auszeichnende Qualitätssiegel führen.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

VdS gehört zu den weltweit renommiertesten Institutionen für die Unternehmenssicherheit mit den Schwerpunkten Brandschutz, Security, Cyber-Security und Naturgefahrenprävention.

Die Dienstleistungen umfassen Risikobeurteilungen, Prüfungen von Anlagen, Zertifizierungen von Produkten, Firmen und Fachkräften sowie ein breites Bildungsangebot. Das VdS-Gütesiegel genießt einen ausgezeichneten Ruf in Fachkreisen und bei Entscheidern.

Zu den Kunden zählen Industrie- und Gewerbebetriebe aller Branchen, international führende Hersteller und Systemhäuser, kompetente Fachfirmen sowie risikobewusste Banken und Versicherer.

Die VdS-Zertifizierung von Sachverständigen ist ein ausgezeichnetes Gütesiegel.

Schulungen

Seminare für Elektrofachleute

Ich führe Schulungen / Seminare für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen durch.
Je nach Umfang und Personenkreis können diese Schulungen auch in Ihrem Unternehmen direkt durchgeführt werden.

  • Monteurschulungen
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